Tipps zum Abschluss einer D&O-Versicherung
28. Oktober 2016 - Klinikbetrieb, Haftung und Haftpflicht
Fragen der persönlichen Haftung von Managern werden immer wieder in den Medien diskutiert, meist in Zusammenhang mit Skandalen um Großkonzerne, wie zuletzt bei Volkswagen.
Der Eindruck entsteht, dass überwiegend Manager von börsennotierten Unternehmen betroffen sind. Dieser Eindruck trügt jedoch. Viele kleine und mittelständische Unternehmen haben bereits D&O-Fälle zu beklagen. Dies bedeutet für die betroffenen Manager oft einen Karriereknick.
Tipps des Handelsblatt-Journals für den Abschluss einer D&O-Versicherung:
- Versicherungssumme ausreichend hoch wählen (das heißt: die höchstmögliche Summe)
- alle operativen Tätigkeiten des Unternehmens ausdrücklich mitversichern lassen
- ausgeschiedene Organmitglieder über den Fortbestand ihrer Haftung unterrichten
- Einschluss aller leitenden Angestellten und anderer wichtiger Mitarbeiter
Außerdem sollte der beauftragte Versicherungsmakler im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung von Organen fachkundig sein und der von ihm ausgewählte Versicherer eine spezialisierte Schadenabteilung mit erfahrenen Juristen vorhalten. Beides ist unabdingbar, um im Schadenfalle das Beste zu erreichen.
Download des Handelsblatt-Journals vom September 2016. Der Artikel befindet sich auf Seite 9
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