Arzthaftung bei „Kunstfehlern“
19. August 2016 - Haftung und Haftpflicht
Ein wichtiges Urteil zur Arzthaftung hat der BGH am 01.03.2016 gesprochen. Ärzte und Kliniken haften auch dann für Behandlungsfehler , wenn der Patient den Fehler nicht explizit nachweisen kann. Von einem Laien könne keine detaillierte fachliche Analyse der Behandlung erwartet werden. Vielmehr hätte das zuständige Gericht mit Hilfe eines Sachverständigen ermitteln müssen, ob und worin der behauptete Behandlungsfehler bestand.
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